6. Aufgrund der vorgenannten Unklarheiten und Sachverhaltslücken wurde von Seiten des Versicherungsgerichts zur Klärung der Streitfrage, ob die Beschwerdegegnerin den Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu Recht verneint hat, bei der H.___ ein interdisziplinäres Gutachten veranlasst. 6.1 Das Gutachten der H.___ vom 1. Februar 2017 (A.S. 89 ff.) wird den allgemeinen rechtsprechungsgemässen Anforderungen gerecht. Es stammt von unabhängigen Fachärzten, welche den Beschwerdeführer eingehend untersucht und die Vorakten studiert haben. Die Aussagen der Experten sind in allen Punkten schlüssig und nachvollziehbar. Im orthopädischen Teilgutachten führt Dr. med.