So sei diese bei Bewegungsartefakten nicht beurteilbar. 4.7 Im neurologischen Privat-Sprechstundenbericht von Dr. med. M.___ vom 24. Mai 2013 (IV-Nr. 24, S 10) wurde festgehalten, die Untersuchung ergebe eine seitengleiche Trophik der Beine, seitengleiche mittellebhafte Muskeleigenreflexe, eine Hypästhesie im gesamten rechten Bein für Berührung, seitengleicher Vibrationssinn 8/8 distal. Die Kraftprüfung rechts sei schmerzbedingt nicht konklusiv durchführbar, das Bein könne in liegender Position nicht angehoben werden, ebenso sei in liegender Position weder eine Dorsalextension des Fusses noch Plantarflexion des Fusses, resp. Pronation / Supination möglich.