m2 leide der Beschwerdeführer seit längerer Zeit an rechtsdominanter Lumboradiculopathie bis in den Fuss ausstrahlend. Bereits im Herbst 2012 seien bildgebend relevante Discusprotrusionen L3/L4 und L4/L5 für die beklagte Symptomatik relevant verantwortlich gemacht worden. Als Baggerführer sei er am 26. Februar 2013 grösseren Erschütterungen ausgesetzt gewesen. Dabei habe er ein akutes Rezidiv der bekannten Lumboradiculopathie dermassen ausgeprägt gespürt, dass er notfallmässig habe versorgt werden müssen, woraus ab 27. Februar 2013 eine Arbeitsunfähigkeit resultiert habe.