Beim Valideneinkommen sei zu beachten, dass dieses vorliegend mindestens 0.4 % mehr betrage, da der LMV im Bauhauptgewerbe generell per 2014 dahingehend angepasst worden sei, als sämtliche Löhne um mindestens 0.4 % angehoben worden seien. Diese Änderung sei sogar allgemeinverbindlich erklärt worden. Somit sei es nicht von Belang, wenn die vormalige Arbeitgeberin festgehalten habe, dass der Lohn gleichgeblieben wäre. Entsprechend sei von einem Jahreslohn von CHF 76‘484.70 auszugehen.