Er habe die aktuell sich präsentierende Situation als Notfallsituation bezeichnet und unter anderem empfohlen, auch eine operative Intervention zu prüfen. Indem Dr. med. C.___ die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit per Mai 2013 festlege, verfalle er überdies in reine Willkür. Eine rückwirkende Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im September per Mai sei schlicht unseriös. Anhand der gesamten Berichte sowie der Zeugnisse von Dr. med. J.___, Facharzt für Allgemeine Medizin FMH, und auch anhand seiner Ausführungen, dass der Beschwerdeführer zurzeit in keiner Tätigkeit als arbeitsfähig anzusehen sei, sei nach wie vor von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit auszugehen.