FMH, vom 30. September 2013 zu Handen der Taggeldversicherung SWICA zur Grundlage des eigenen Leistungsanspruchs zu machen. Mit Urteil BGE 137 V 210 bzw. dem unlängst ergangenen Urteil 9C_207/2012 vom 3. Juli 2013 habe das Bundesgericht statuiert, dass die IV verpflichtet sei, bei interdisziplinären MEDAS-Gutachten eine Gutachterstelle auszulosen bzw. bei bidisziplinären Gutachten ein Einigungsverfahren durchzuführen und, soweit keine Einigung erzielt werden könne, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen.