mit Verfügung vom 28. Juli 2014 (A.S. [Akten-Seite] 1 ff.) zum Schluss, der Beschwerdeführer habe bei einem errechneten Invaliditätsgrad von 26 % keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. 2. Dagegen lässt der Beschwerdeführer am 1. September 2014 Beschwerde erheben (A.S. 6 ff.) und folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 28. Juli 2014 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine ganze Invalidenrente zu entrichten. 3. Eventualiter sei die Streitsache zu weiteren medizinischen Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.