{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-26", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-220_2017-06-26.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134733&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=15&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b78a8e62a762d5f80bbd28bf98964c2d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.220"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:59", "Checksum": "a7cec0349f5190cdb530d92a28d35b10", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\nIn der klinischen Untersuchung finde sich eine diffuse Klopf- und Druckdolenz über dem Processus spinosi. HWS-und LWS der Tonus und Trophik sowie Reflexstatus der unteren Extremitäten seien seitengleich. Der internistische Untersuchungsbefund sei unauffällig. Eine nachhaltige Verbesserung des Schmerzzustandes habe trotz der Anpassung der Schmerzmedikation sowie aktiver Physiotherapie nicht erreicht werden können. Gemäss physiotherapeutischer Beurteilung sei das subjektive Hauptproblem des Patienten bei Eintritt stechende und einschiessende Schmerzen im Bereich der LWS, rechtsbetont, gewesen, mit Ausstrahlungen in das gesamte rechte Bein und auch in den gesamten Rücken, rechtsseitig, sowie den gesamten rechten Arm und den Kopf. Physiotherapeutisch zeige sich eine stark ausgeprägte Schonhaltung der gesamten rechten Körperhälfte. Das Gangbild sei stark verändert, es zeige sich ein stark ausgeprägtes Hinken. Hauptbestandteil der Physiotherapie sei das Wiederannehmen der rechten Körperseite. Gemäss klinisch-psychologischer Beurteilung falle der Beschwerdeführer durch seine Schonhaltung und häufigen Stellungswechsel auf, da er seine Schmerzen nicht gut toleriere. Versuche in den klinisch psychologischen Einzelsitzungen ihm Möglichkeiten zur Schmerzablenkung zu zeigen seien fehlgeschlagen, da die Konzentration auf den Schmerz und die damit verbundene unangenehme Empfindung zu sehr im Vordergrund stehe.\n4.10 Im rheumatologischen Gutachten von Dr. med. C.___ vom 30. September 2013 (IV-Nr. 25.5, S. 4) wurden folgende Diagnosen gestellt:\n• Lumbovertebrales Syndrom seit September 2012, ausgeprägt ab Februar 2013\nmit/bei\n- ausgeprägter und auffälliger Präsentation seines Beschwerdebildes der Lumboischalgie rechts\n- deutlichem histrionischem Verhalten mit widersprüchlichen Schmerzangaben und objektiven Befunden\n- seitengleichen Muskeleigenreflexen\n- ausgesprochen ungünstiger Kooperation bei der somatischen Untersuchung, die einzelne Prüfungen verunmöglicht habe\n- Berührungshyposensibilität an der gesamten rechten Körperseite inkl. Ohr und Rumpf\n- am ehesten funktionell einzustufen\n• Multisegmentale degenerative Veränderung mit Bulging Disk L3/L4 und L4/L5\n- klare neurologische Ausfälle hätten die Neurologen am Kantonsspital Olten und\nauch der Gutachter nicht finden können\n• Adipositas per magna - BMI 40"}