{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-06-26", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-220_2017-06-26.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134733&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=15&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "b78a8e62a762d5f80bbd28bf98964c2d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.220"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:59", "Checksum": "a7cec0349f5190cdb530d92a28d35b10", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 26.06.2017 VSBES.2014.220\nRegeste:\nInvalidenrente\n\n\n· Bei L5/S1 keine relevante Kompromittierung der rezessalen S1 bzw. der lateralen 15-Wurzel, keine pathologischen Spinalkanalstenose.»\n4.2 Im Bericht betreffend CR der Lendenwirbelsäule vom 27. Februar 2013 (IV-Nr. 24, S. 6) wurde zur Beurteilung festgehalten:\n«Zum Vergleich eine MRT- LWS vom 12. September 2012.\nHemisakralisation von LWK5. Insgesamt Aufhebung der physiologischen Lordose, rechtskonvexe skoliotische Fehlhaltung. Osteochondrosen der Bandscheibenfächer L2/L3, L3/L4 und L4/L5. Keine frischen Frakturen. Keine Osteolysen.»\n4.3 Im Bericht bezüglich das MR LWS vom 5. März 2013 (IV-Nr. 24, S. 5) wurde festgehalten:\n«Zum Befundvergleich die Voruntersuchung vom 12. September 2012 und ein Röntgen LWS vom 27. Februar 2013.\n· Vorbestehend flachbogige linkskonvexe lumbale Skoliose und abgeflachte Lendenlordose. Keine Fraktur. Im Liegen erhaltenes Hinterkantenalignement.\n· Bekanntes Wirbelkörperhämangiom BWK 12 und grosse Nierenzyste am Oberpol der linken Niere.\n· LWK 2/3: Hypertrophe Spondylarthrose und verdickte Ligamenta flava mit osteoligamentärer mässiggradiger bis höhergradiger Spinalstenose und rezessaler Einengung der Wurzel L 3 beidseits.\n· LWK 3/4: Flache zirkuläre Protrusion mit dorsalem Einriss des Annulus fibrosus sowie geringer foraminaler Einengung ohne Neurokompression. Mässige Spondylarthrose. Verdickte Ligamenta flava. Relative Spinalstenose.\n· LWK 4/5: Gering progrediente zirkuläre Diskusprotrusion mit dorsalem Einriss des Annulus fibrosus, Spondylarthrose und hypertrophe Ligamenta flava mit etwas progrediente bilaterale Foraminalstenose und Kompression der Wurzel L 4 foraminal beidseits. Mässige rezessale Einengung der Wurzel L 5 beidseits.\n· LWK1/2 und LWK5 / SWK1: Keine Protrusion, keine Stenose oder Neurokompression.»\n4.4 Der Vertrauensarzt der Swica, Dr. med. I.___, FMH Innere Medizin und Kardiologie, Sportmedizin SGSM, hielt in seinem Bericht vom 16. April 2013 (IV-Nr. 24, S. 39) fest, vor dem Hintergrund einer Adipositas per magna bei einem BMI von 38 kg/m2 leide der Beschwerdeführer seit längerer Zeit an rechtsdominanter Lumboradiculopathie bis in den Fuss ausstrahlend. Bereits im Herbst 2012 seien bildgebend relevante Discusprotrusionen L3/L4 und L4/L5 für die beklagte Symptomatik relevant verantwortlich gemacht worden. Als Baggerführer sei er am 26. Februar 2013 grösseren Erschütterungen ausgesetzt gewesen. Dabei habe er ein akutes Rezidiv der bekannten Lumboradiculopathie dermassen ausgeprägt gespürt, dass er notfallmässig habe versorgt werden müssen, woraus ab 27. Februar 2013 eine Arbeitsunfähigkeit resultiert habe. Die gleichentags erfolgte Bildgebung habe den Vorbefund bestätigt, jedoch ausgeprägter mit progredient bilateraler Foraminalstenose und Kompression der Wurzel L 4. Zunächst sei versucht worden, stationär mittels Infiltration die Analgesie zu optimieren, was nachvollziehbar misslungen sei. Bei der Untersuchung arbeite sich der Beschwerdeführer schmerzgeplagt mit einem auffälligen rechtsentlastenden Schonhinkgang allseits sich stützend zum Stuhl vor. Die Einnahme derselben Position sei jedoch von kurzer Dauer. Der Beschwerdeführer beklage eine permanent dolente Radiculopathie in Form von Parästhesien bis hin zum rechten Fuss ausstrahlend. Bei einem Gewicht von 130 kg und einer Grösse von 1.85 m resultiere ein BMI von 38.1 kg/m2. Der Lasegue rechts sei sicher positiv ab 10 Grad, links erst ab 45 Grad. Rechts reagiere er mit rasch sich aufbauendem starken Schmerz. Der rechte Fuss lasse sich reduziert anheben. Die peripheren Reflexe patellar seien auslösbar, die Achillessehnenreflexe fehlten. Der Beschwerdeführer befinde sich unverändert in einer Notfallsituation. Die neurologischen Ausfälle sprächen für eine operative Intervention, wobei natürlich der aktuelle BMl belastende Auflagen aufweise. Bezüglich der Arbeitsfähigkeit hielt Dr. I.___ fest, weder sei die angestammte noch eine zumutbare Tätigkeit ausgewiesen.\n4.5 Im neurologischen Sprechstunden- und Elektrophysiologie-Bericht vom 17. April 2013 (IV-Nr. 24, S. 32) der Neurologin Dr. med. M.___ wurden folgende Diagnosen gestellt:\n· Chronifizierte lumbosakrale Schmerzen mit pseudoradikulärer Komponente rechtsbetont\no Klinisch keine sensomotorischen Ausfälle, seitengleicher Reflexstatus\no Elektrophysiologisch keine akuten Denervationszeichen\no Ausgeprägtes Schonhinken rechts"}