Auch die im Bericht des Hausarztes Dr. med. E.___ vom 5. September 2014 angegebene ungenügend eingestellte arterielle Hypertonie vermag keine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit zu begründen, da Bluthochdruck medikamentös behandelt werden kann und - bei regelmässiger Einnahme der Medikamente – die Arbeitsfähigkeit nicht anhaltend einschränkt. Dementsprechend wurde der seit dem Jahr 2006 erhöhte Blutdruck im F.____-Gutachten vom 27. Februar 2013 erwähnt und als Diagnose ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit berücksichtigt (vgl. IV-Nr. 104.2 S. 31, 33 und 41). Von einer «malignen Hypertonie bei Therapieresistenz» spricht auch der Hausarzt nicht (vgl. Beschwerdebeilage 5).