Die noch verbliebenen erheblichen Stimmungsschwankungen verbunden mit ausgeprägten Stressreaktionen und impulsiven Wutausbrüchen sowie seine ständigen Klagen über diverse Schmerzen vermögen die fachärztlichen Beurteilungen der F.____-Gutachter nicht zu relativieren (vgl. Beschwerdebeilage 4). Auch die im Bericht des Hausarztes Dr. med. E.___ vom 5. September 2014 angegebene ungenügend eingestellte arterielle Hypertonie vermag keine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit zu begründen, da Bluthochdruck medikamentös behandelt werden kann und - bei regelmässiger Einnahme der Medikamente – die Arbeitsfähigkeit nicht anhaltend einschränkt.