Beim Nachfragen, seine erlebten Beschwerden zu benennen bzw. zu beschreiben, habe er Schwierigkeiten damit. Eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung nach ICD-10 F45.4 könne aus den genannten Gründen nicht diagnostiziert werden (IV-Nr. 104.2 S. 43 f., 104.3 S. 39). Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann das F.____-Gutachten nicht deswegen als nicht schlüssig, unvollständig und widersprüchlich qualifiziert werden, weil der psychiatrische Gutachter die beschriebenen Auffälligkeiten weder einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung noch einer Persönlichkeitsstörung zuordnen konnte. Diese Diagnosen wurden nicht übersehen, sondern klar verneint.