Prüfe man die vier weiteren Kriterien, so müssten diese als erfüllt betrachtet werden. Im Gutachten seien zwar die richtigen Symptome genannt, daraus aber nicht die richtigen Schlüsse gezogen worden. Die diagnostischen Kriterien nach ICD-10 F60 seien erfüllt. Was die kombinierte Persönlichkeitsstörung nach F61.0 betreffe, seien mindestens zwei einzelne Störungsbilder erkennbar. Sodann seien mindesten vier der diagnostischen Kriterien für eine histrionische Persönlichkeitsstörung nach F60.4 als erfüllt zu betrachten; die entsprechende Diagnose könne deshalb durchaus gestellt werden. Auch die Kriterien einer Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ nach F60.30 seien gegeben.