Solothurn bestand kein Anlass. Der im Austrittsbericht der Psychiatrischen Klinik Solothurn vom 21. Dezember 2006 unter dem Titel «Aktuelle Situation (Eigenanamnese)» erwähnte Vorgang, mit 16 Jahren habe der Beschwerdeführer einen Lehrer (der Berufswerkklasse) «mit einem Hammer angreifen wollen», ändert daran nichts, konnte er doch in der Folge die Schule abschliessen und eine Mechanikerlehre beginnen, die er wegen einer Betriebsschliessung abbrechen musste (vgl. IV-Nr. 13 S. 12).