104.3 S. 46). 6.5 Die Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung der SGPP (Ausgabe Februar 2012) sehen unter dem Titel «Aufbau des psychiatrischen Gutachtens im Abklärungsverfahren des IVG» in Ziff. 4.3.2.2 (Testpsychologische Zusatzuntersuchungen) vor, bei begründeter Indikation, z.B. Verdacht auf neurokognitive Beeinträchtigungen oder auch bei schwer objektivierbaren Beschwerden bzw. geklagten Funktionseinbussen, sei der Einsatz von geeigneten Tests zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und auch der Leistungsbereitschaft des Exploranden bzw. der Validität der geklagten Symptome zu prüfen.