SGFP, psychiatrisch abgeklärt wurde. Der Facharzt hielt im versicherungspsychiatrischen Gutachten vom 27. Juni 2008 im Wesentlichen fest, beim Exploranden sei im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung eine psychiatrische Störung, welche als anhaltender Gesundheitsschaden zu beurteilen sei, nicht mehr festgestellt worden. Die in der Vergangenheit beschriebene mittelgradige depressive Störung scheine remittiert zu sein. Die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung könne aus gutachterlicher Sicht nicht bestätigt werden. Eine Persönlichkeitsstörung mit eigenständigem Krankheitswert liege ebenfalls nicht vor (IV-Nr. 30.2 S. 21 und 30.3 S. 27 ff.).