Insbesondere bei erstmaliger Begutachtung, Störungsbildern mit fluktuierendem Charakter, Explorationsschwierigkeiten etc. könne es sinnvoll sein, den Exploranden mehrfach zu explorieren (S. 12 Ziff. 3). Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer von der F.___ bereits im November 2007 interdisziplinär (rheumatologisch, neurologisch und psychiatrisch) begutachtet, wobei der Beschwerdeführer damals vom Chefarzt Dr. med. N.___, Eidgenössischer Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie SGFP, psychiatrisch abgeklärt wurde.