Ziff. 6), kann nicht gefolgt werden. Die Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP), Ausgabe Februar 2012, sehen im Rahmen von «inhaltlichen Erläuterungen zum Gutachtenprozess» unter dem Titel «Untersuchung/Exploration» (Äusserer Rahmen) vor, für die Exploration werde eine angemessene Dauer empfohlen. Insbesondere bei erstmaliger Begutachtung, Störungsbildern mit fluktuierendem Charakter, Explorationsschwierigkeiten etc. könne es sinnvoll sein, den Exploranden mehrfach zu explorieren (S. 12 Ziff.