Bezüglich der psychiatrischen Medikation bestehe dringender Behandlungsbedarf, um dem Exploranden keine weiteren zusätzlichen Schäden zuzufügen. Im Weiteren konnten die F.___-Gutachter aus rheumatologischer Sicht im Vergleich zur früheren Exploration im Jahr 2008 keine relevanten Veränderungen eruieren. Wegen des unkooperativen Verhaltens des Exploranden waren sie schliesslich aus neurologischer Sicht nicht in der Lage, eine auf einer differenzierten Anamnese und einer ausführlichen körperlichen Untersuchung beruhende Beurteilung abzugeben.