Auch die Diagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (F60.30) konnte mangels Erfüllen der allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung nicht bestätigt werden. Die Fachärzte hielten vielmehr fest, wesentlich am Bericht der behandelnden Ärztin sei aus aktueller Sicht der mehrfache Hinweis auf mögliche medikamentenbedingte psychopathologische Auffälligkeiten. So sehe Dr. med.