In der damaligen interdisziplinären Begutachtung in der F.___ vom November 2007 (Bericht vom 27. Juni 2008) wurde die Diagnose «St.n. mittelgradiger depressiver Störung, aktuell vollumfänglich remittiert F32.10» gestellt und im Rahmen der Beurteilung im Wesentlichen angegeben, es habe weder ein rheumatologisches, noch ein neurologisches, noch ein psychiatrisches Krankheitsbild mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden können. Aus interdisziplinärer Sicht seien dem Exploranden sowohl die bisherige als auch alle altersgemässen anderen bis mittelschweren wechselbelastenden Tätigkeiten in einem zeitlichen Rahmen von 8,5 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche zumutbar.