I.___ hielt in ihrem Schreiben an den Rechtsvertreter vom 27. Oktober 2014 im Wesentlichen fest, sie sei mit dem Inhalt in der Beschwerde vom 22. (recte: 21.) August 2014 sowie der Eingabe vom 23. September 2014 grundsätzlich einverstanden. Der primäre Krankheitsgewinn des Patienten hinsichtlich seiner oft entgleisten hypertonen Blutdruckwerte (BD-Werte) bestehe grundsätzlich in inneren oder direkten Vorteilen, die der Patient aus seinen Symptomen ziehe, wodurch er als unangenehm empfundenen Situationen oder Konflikten aus dem Weg gehen könne.