__ habe selbst zur Ausprägung der angegebenen depressiven Störung nicht Stellung genommen und aus dem Schreiben sei auch nicht ersichtlich, ob er eine eigenständig depressive Störung aus medizinischer Sicht bestätige oder nicht. Im Rahmen der gutachterlichen Beurteilung seien die Berichte der behandelnden Ärztin im Gutachten ausführlich diskutiert worden. In einem Schreiben vom 14. Februar 2012 berichte Dr. med.