Hingegen werde gemäss den vorliegenden medizinischen Daten und den Untersuchungsbefunden von einer Remission der depressiven Episode ausgegangen. Die vordergründigen affektiven Auffälligkeiten seien im Rahmen der Suchtproblematik und im Rahmen von bewusstseinsnahen Verhaltensweisen gesehen worden. Eine depressive Störung mit eigenständigem Krankheitswert sei zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht vorgelegen. Dr. med. G.___ habe selbst zur Ausprägung der angegebenen depressiven Störung nicht Stellung genommen und aus dem Schreiben sei auch nicht ersichtlich, ob er eine eigenständig depressive Störung aus medizinischer Sicht bestätige oder nicht.