Diese Persönlichkeitszüge hätten jedoch keinen eigenständigen Krankheitswert. Zusammenfassend seien die Kriterien einer Persönlichkeitsstörung weder aktuell gegeben noch in der Vergangenheit erfüllt gewesen. Im Weiteren werde festgehalten, dass beim Exploranden eine rezidivierende depressive Störung vorliege. Dass der Explorand in der Vergangenheit an einer depressiven Störung gelitten habe, sei in den gutachterlichen Untersuchungen bestätigt worden. Hingegen werde gemäss den vorliegenden medizinischen Daten und den Untersuchungsbefunden von einer Remission der depressiven Episode ausgegangen.