_ festhalte, dass die diagnostischen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung erfüllt seien, werde die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht eindeutig gestellt. Es werde lediglich von einer deutlichen Tendenz gesprochen, welche auf das Vorliegen einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typus sprechen würde. Wie im Gutachten ausführlich diskutiert, liege eine Persönlichkeitsstörung gemäss ICD-10 nicht vor. Hingegen seien emotional instabile Persönlichkeitszüge in der Vergangenheit zumindest anhand der anamnestischen Angaben bestätigt worden. Diese Persönlichkeitszüge hätten jedoch keinen eigenständigen Krankheitswert.