_ seien die diagnostischen Kriterien 2, 3, 5 und 6 ebenfalls erfüllt, ohne diese genauer zu diskutieren. Alleine die Angabe, dass die diagnostischen Kriterien gemäss ICD-10 erfüllt seien, ohne diese mit psychopathologischen Befunden und durch genauere psychiatrische Abklärungen zu begründen, reiche nicht aus, um die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung zu stellen. Obwohl Dr. med. G.___ festhalte, dass die diagnostischen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung erfüllt seien, werde die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht eindeutig gestellt.