_ tätig gewesen. Er habe in der Schweiz eine unauffällige familiäre und soziale Entwicklung und Integration gezeigt. Diese Vorgeschichte sei zu berücksichtigen. Man dürfe nicht anhand einzelner Ereignisse (z.B. impulsives Reagieren in der Schule) von einer Verhaltensauffälligkeit in der Kindheit und Jugend ausgehen. Insbesondere die Behauptung, dass das auffällige Verhaltensmuster andauernd und gleichförmig auszumachen gewesen sei, sei nicht korrekt und gemäss den anamnestischen Daten in keiner Weise zu bestätigen.