Es sei auch festgehalten worden, dass eine umfassende neuropsychologische Untersuchung nicht aussagekräftig wäre. Nun werde aus diesem Bericht lediglich der Satz zitiert, dass alle untersuchten kognitiven Funktionen stark bis sehr stark beeinträchtigt gewesen seien, ohne die gesamte Beurteilung zu berücksichtigen, was medizinisch nicht nachvollziehbar sei. Zudem werde angegeben, dass das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung erfüllt sei. Dafür liege ein Arztbericht von Dr. med. G.___ bei, worin die diagnostischen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung gemäss ICD-10 aufgelistet seien und festgehalten werde, dass gemäss F.___-Gutachten die Kriterien 1 und 4 erfüllt seien