Der Verzicht von Benzodiazepinen sei dem Exploranden zuzumuten. Bezüglich der neuropsychologischen Untersuchung vom 27. (recte: 20.) September 2012 müsse festgehalten werden, dass gemäss den Akten lediglich ein kleiner Teil der geplanten neuropsychologischen Untersuchungen habe durchgeführt werden können, dies aufgrund der Verhaltensweisen des Exploranden. Eine Kooperation sei damals nicht ausreichend vorhanden gewesen. Auf dieser Basis seien die Resultate der neuropsychologischen Untersuchung als nicht valide gewertet worden. Es sei auch festgehalten worden, dass eine umfassende neuropsychologische Untersuchung nicht aussagekräftig wäre.