5.2 Dr. med. G.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hielt in seinem Bericht zu Handen des Vertreters des Beschwerdeführers vom 12. Juni 2013 im Wesentlichen fest, gemäss ICD-10 müssten zur Diagnose einer spezifischen Persönlichkeitsstörung verschiedene Kriterien erfüllt sein. Gemäss dem versicherungspsychiatrischen Gutachten der F.___ vom 11. Februar 2013 seien die Kriterien 1 und 4 gegeben. Der Patient berichte, dass er seit Kindheit impulsiv reagiert und deshalb mit seinen Schulkameraden viele Probleme gehabt hat. Auch an seinen Arbeitsstellen habe er impulsiv reagiert, weswegen er bereits Stellen verloren habe.