Körperlich schwere Tätigkeiten mit Belastung der Wirbelsäule und Gelenken sowie monotone repetitive Arbeitsabläufe sollten vermieden und repetitive Gewichtsbelastungen mit 20 kg limitiert werden. Aus neurologischer und psychiatrischer Sicht ergäben sich keine speziellen Anforderungen an das Arbeitsplatzprofil. Aus psychiatrischer Sicht bestehe kein Krankheitsbild, das eine andauernde Arbeitsunfähigkeit begründen würde. Dessen ungeachtet sei derzeit eine durch die Medikation bedingte schlechte Verfassung festzustellen, die einer aktuellen Behandlung bedürfe (IV-Nr. 104.2 S. 40 ff.). 5.2 Dr. med.