Die Diagnose einer Fibromyalgie habe zum Explorationszeitpunkt nicht bestätigt werden können. Zusammengefasst liessen sich das Ausmass der geklagten Beschwerden und die demonstrierten Limitierungen somatisch, rheumatologisch und neurologisch nicht vollständig erklären. Bezüglich der psychiatrischen Problematik könne davon ausgegangen werden, dass beim Exploranden eine depressive Störung vorgelegen habe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt und gemäss Aktenlage auch schon seit Februar 2007 remittiert sei. Somatoforme Störungen und Persönlichkeitsstörungen habe man nicht feststellen können.