Man habe kein rheumatologisches, neurologisches oder psychiatrisches Krankheitsbild mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit feststellen können. In den klinischen Untersuchungen habe man keine Hinweise auf gravierende degenerativ oder durch anderweitige somatische Leiden bedingte funktionelle Einschränkungen seitens der Wirbelsäule oder Gelenke, insbesondere keine Hinweise für eine Radikulopathie, und auch keine Hinweise für eine entzündliche Systemerkrankung finden können. Die Diagnose einer Fibromyalgie habe zum Explorationszeitpunkt nicht bestätigt werden können.