Aktuell könne keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit attestiert werden. Abschliessend wurde aus interdisziplinärer Sicht angegeben, anlässlich der Untersuchungen zur Begutachtung seien seitens der am Gutachten beteiligten Fachgebiete keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vergeben worden. Man habe kein rheumatologisches, neurologisches oder psychiatrisches Krankheitsbild mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit feststellen können.