Zusammengefasst liessen sich das Ausmass der geklagten Beschwerden und die demonstrierten Limitierungen somatisch nicht erklären. Für eine vollschichtige wechselbelastende leichte und mittelschwere Tätigkeit bestünden keine Limitierungen seitens des Bewegungsapparates. Im Rahmen der neurologischen Begutachtung wurde zusammengefasst erläutert, eine auf einer differenzierten Anamnese und einer ausführlichen körperlichen Untersuchung beruhende Beurteilung könne wegen des Verhaltens des Exploranden kaum abgegeben werden.