Die Einnahme von etlichen der von ihm genannten Substanzen sei deshalb kontrainduziert. Aus gutachterlicher Sicht und in völliger Übereinstimmung mit der derzeit behandelnden Psychiaterin könne davon ausgegangen werden, dass bezüglich der psychiatrischen Medikation ein dringender Behandlungsbedarf bestehe, um dem Exploranden keine weiteren zusätzlichen Schäden zuzufügen. In Zusammenfassung des gutachterlichen Ergebnisses könne davon ausgegangen werden, dass beim Exploranden eine depressive Störung bestanden habe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt und gemäss Aktenlage auch schon seit dem 15. Februar 2007 remittiert sei.