Neu werde die Diagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (F60.30) gestellt. Für diese spezifische Persönlichkeitsstörung gelte selbstverständlich, dass die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung erfüllt sein müssten. Diese seien bereits ausführlich diskutiert worden. Auch hinsichtlich der somatoformen Störung sei schon ausführlich dargestellt worden, weshalb eine solche Störung nicht in Frage komme. Wesentlich am Bericht der behandelnden Ärztin sei aus aktueller Sicht der mehrfache Hinweis auf mögliche medikamentenbedingte psychopathologische Auffälligkeiten. So sehe Dr. med.