Auffälligkeit alleine stelle noch keine Normabweichung dar und auch wenn in einzelnen Bereichen sicherlich normabweichendes Verhalten zu beschreiben sei, so heisse das nicht, dass in allen Teilbereichen dieses normabweichende Verhaltensmuster festzustellen sei. Das zweite Kriterium, das eine andauernde, gleichförmige und nicht auf Episoden begrenzte Veränderung fordere, werde nicht erfüllt. Es seien eben gerade spezifische Stimuli und bestimmte Situationen, die beim Exploranden auffällige Verhaltensmuster hervorriefen. Psychosoziale Belastungen hätten bei ihm zu Auffälligkeiten geführt, zuletzt die sehr einschneidende Veränderung der Eheschliessung.