Diagnostisch sei deshalb vor allen Dingen die Frage zu stellen, inwieweit liege überhaupt eine Persönlichkeitsstörung vor und wo lasse sich diese gegebenenfalls von Normvarianten menschlicher Charakterzüge abgrenzen, die gegebenenfalls bis zu einer akzentuierten Persönlichkeit reichen könnten, die jedoch weder als Charakterzüge noch als akzentuierte Persönlichkeit so tiefgreifend seien, um Krankheitswert zu besitzen. Das Kriterium 1 für Persönlichkeitsstörungen könne auch in der aktuellen Situation angenommen werden. Auch früher schon habe es erhebliche psychische Auffälligkeiten (1997 Suizidversuch) gegeben und schon damals sei von psychischen Auffälligkeiten berichtet worden.