Für eine kombinierte Persönlichkeitsstörung seien die gleichen Kriterien wie für eine spezifische Persönlichkeitsstörung massgebend mit dem einzigen Unterschied, dass keines der Symptombilder so vorherrschend sei, dass es hervorgehoben werden könne. Diagnostisch sei deshalb vor allen Dingen die Frage zu stellen, inwieweit liege überhaupt eine Persönlichkeitsstörung vor und wo lasse sich diese gegebenenfalls von Normvarianten menschlicher Charakterzüge abgrenzen, die gegebenenfalls bis zu einer akzentuierten Persönlichkeit reichen könnten, die jedoch weder als Charakterzüge noch als akzentuierte Persönlichkeit so tiefgreifend seien, um Krankheitswert zu besitzen.