Die Störung sei meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden. Für eine kombinierte Persönlichkeitsstörung seien die gleichen Kriterien wie für eine spezifische Persönlichkeitsstörung massgebend mit dem einzigen Unterschied, dass keines der Symptombilder so vorherrschend sei, dass es hervorgehoben werden könne.