Relevanter sei es, auf die als wesentlich erachtete kombinierte Persönlichkeitsstörung (F61.0) einzugehen. Um eine spezifische Persönlichkeitsstörung diagnostizieren zu können, müssten gemäss ICD-10 folgende diagnostischen Leitlinien erfüllt sein: 1. Deutliche Unausgeglichenheit in den Einstellungen und im Verhalten mehrerer Funktionsbereiche wie Affektivität, Antrieb, Impulskontrolle, Wahrnehmung und Denken sowie in den Beziehungen zu anderen; 2. Das auffällige Verhaltensmuster sei andauernd, gleichförmig und nicht auf Episoden psychischer Krankheiten begrenzt; 3. Das auffällige Verhaltensmuster sei tief greifend und in vielen persönlichen und sozialen Situationen eindeutig unpassend;