Am 20. April 2009 sei nach über zweijähriger ambulanter Behandlung vom Externen Psychiatrischen Dienst folgende Epikrise gestellt worden: Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F45.4), autonome somatoforme Funktionsstörung des Gastrointestinaltraktes (F45.3), kombinierte Persönlichkeitsstörung mit histrionischen und abhängigen Zügen (F61.0), rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert (F33.4). Bei einer somatoformen Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) handle es sich um andauernde, schwere und quälende Schmerzen, die durch einen physiologischen Prozess oder eine körperliche Störung nicht vollständig erklärt werden könnten.