In einem ersten interdisziplinären versicherungsmedizinischen Gutachten vom 27. Juni 2008 sei aus psychiatrischer Sicht eine vollständige Remission der mittelgradigen depressiven Störung (F32.10) festgestellt worden. Hinsichtlich der Persönlichkeit seien emotional instabile Persönlichkeitszüge ohne eigenständigen Krankheitswert (Z73.1) attestiert worden. Die Schmerzsymptomatik sei weiterhin als diffus bezeichnet worden und habe ätiologisch nicht zugeordnet werden können. Am 20. April 2009 sei nach über zweijähriger ambulanter Behandlung vom Externen Psychiatrischen Dienst folgende Epikrise gestellt worden: