Demnach bestehe keine Persönlichkeitsstörung mit eigenständigem Krankheitswert. Ebenso wenig lasse sich aus versicherungspsychiatrischer Sicht die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung stellen. Aus interdisziplinärer Sicht seien dem Exploranden sowohl die bisherige als auch alle altersgemässen anderen leichten bis mittelschweren wechselbelastenden Tätigkeiten in einem zeitlichen Rahmen von 8,5 Std. pro Tag an 5 Tagen pro Woche zumutbar. Auszuschliessen seien körperlich schwere Tätigkeiten mit Belastung der Wirbelsäule und Gelenke. Dabei ergebe sich kein besonderes Tätigkeitsprofil. Es bestehe keine Leistungsminderung (IV-Nr. 30.3 S. 25 ff.).