Es habe weder ein rheumatologisches, noch ein neurologisches, noch ein psychiatrisches Krankheitsbild mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden können. Es sei davon auszugehen, dass der Explorand, wie im psychiatrischen Gutachten ausgeführt, vorübergehend an einer mittelgradigen depressiven Störung gelitten habe, welche unter adäquater medikamentöser Behandlung vollumfänglich remittiert sei. Aktuell liege eine depressive Störung mit eigenständigem Krankheitswert nicht mehr vor. Eine andere psychiatrische Störung mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei ebenfalls nicht festgestellt worden. Demnach bestehe keine Persönlichkeitsstörung mit eigenständigem Krankheitswert.