nach wie vor als indiziert (vgl. Stellungnahme des RAD vom 12. Juli 2012, IV-Nr. 90 S. 2), weshalb die Sistierung des Gutachtensauftrags aufgehoben wurde. Dementsprechend bestätigte die F.___ der IV-Stelle am 24. August 2012, die offenen Untersuchungen könnten bei verschiedenen Psychiatern, u.a. auch bei Dr. med. Dipl.-Psych. J.___, Eidg. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zertifizierter medizinischer Gutachter SIM, durchgeführt werden. Ob auch der Beschwerdeführer von dieser Auftragsbestätigung mit den Namen des psychiatrischen Gutachters Kenntnis erhielt, geht aus den vorliegenden Akten nicht hervor (vgl. IV-Nr.