Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben, triftige Einwendungen gegen die Abklärungsstelle zu erheben und sich zum zugestellten Fragekatalog zu äussern. Die am Gutachten beteiligten Fachärzte seien noch nicht bekannt, die Namen würden direkt von der Abklärungsstelle mitgeteilt. Triftige Einwendungen gegen die begutachtenden Personen könnten ab dem Zeitpunkt dieser Information innert 10 Tagen bei der IV-Stelle eingereicht werden (IV-Nr. 81). Nach Erhalt des Fahreignungsgutachtens erachtete die IV-Stelle die Veranlassung einer Begutachtung bei der F.___ nach wie vor als indiziert (vgl. Stellungnahme des RAD vom 12. Juli 2012, IV-Nr.