Es sei ein interdisziplinäres gerichtliches Gutachten zur Frage nach dem Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung beim Versicherten und zum genauen Ausmass der Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Versicherten erstellen zu lassen, dies unter Einbezug der psychiatrischen, kardiologischen und ophthalmologischen Fachrichtung. Vorgängig der Begutachtung seien von Amtes wegen beim KJPD und beim SPD des Kantons Solothurn die Kindheits- und Jugendakten des Versicherten, die Strafakten des Versicherten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn und die IV-Akten der Schwester des Versicherten von Amtes wegen beizuziehen, damit diese der Gutachterstelle zur Exploration und gutachterlichen